Abenteuer Auslandsjahr: Was gilt es rechtlich zu beachten?
©gradyreese - iStockEin Auslandsjahr kann eine bereichernde Erfahrung sein – aber es bringt auch rechtliche, organisatorische und versicherungstechnische Herausforderungen mit sich. MEINRECHT erklärt die wichtigsten Aspekte rund um Anerkennung des Schuljahres, Aufsichtspflicht und Versicherung.
Das Wichtigste in Kürze:
Über die Anerkennung des Auslandsjahres als Schuljahr entscheiden die Bundesländer eigenständig.
Die Anerkennung orientiert sich häufig an der Dauer des Aufenthalts und der besuchten Klassenstufe.
Jedes Land hat eigene Regeln hinsichtlich Visum und Jugendschutz.
Eltern tragen auch während des Auslandsaufenthalts ihres Kindes rechtlich die Verantwortung.
Eine umfassende Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar.
Es ist ratsam, die Vertragsunterlagen der Austauschorganisation genau zu prüfen.
Wird das Auslandsjahr anerkannt?
Bildung ist Ländersache. Daher regeln die Bundesländer die Anerkennung des Auslandsjahres selbst. In der Regel hängt die Anerkennung von der Dauer des Aufenthalts sowie der zum Zeitpunkt des Austauschs besuchten Klassenstufe ab.
Auch die individuellen Leistungen der Schülerin oder des Schülers können einen Einfluss darauf haben, ob ein Jahr wiederholt werden muss oder nicht.
Der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch hat eine Übersicht erstellt, in der Sie die verschiedenen Richtlinien der Bundesländer gut nachvollziehen können.
Sind Eltern während des Auslandsaufenthalts aufsichtspflichtig?
Auch während des Auslandsaufenthalts bleiben Sie als Eltern aufsichtspflichtig. Was aber, wenn sich Ihr Kind auf einem anderen Kontinent befindet? Dann erscheint es schwierig, den Aufsichtspflichten nachzukommen.
Bei Auslandsaufenthalten reicht es aus, wenn Sie bestimmten Kontroll- und Auswahlpflichten nachkommen – ständig persönlich überwachen müssen Sie Ihr Kind nicht.
Ihre Pflicht besteht vor allem darin:
eine seriöse Austauschorganisation auszuwählen,
den Austausch sorgfältig vorzubereiten,
Ihr Kind umfangreich aufzuklären,
die Gastfamilie und Organisation über relevante Punkte wie Allergien und Krankheiten zu informieren.
Auslandsjahr: Welche Versicherungen sind nötig?
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist außerhalb Europas meist nicht ausreichend. Für das Auslandsjahr müssen Sie daher in der Regel eine Auslandskrankenversicherung abschließen – oft ist diese auch schon Voraussetzung für das Visum. Bei manchen Veranstaltern schließen Sie die Auslandskrankenversicherung für Ihr Kind automatisch mit dem Austauschvertrag ab.
Die Versicherung sollte abdecken:
ärztliche Behandlungen,
Medikamentenversorgungen
Notfalltransport.
Ebenso wichtig wie die Auslandskrankenversicherung sind:
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Achten Sie auf die Besonderheiten im Ausland
Andere Länder bedeuten auch andere Regeln – und diese wollen eingehalten werden. So ist in den USA Alkohol beispielsweise erst mit 21 Jahren erlaubt. In vielen Ländern benötigt man für die Einreise außerdem ein Visum.
Die Organisation ist aber in der Regel umfassend informiert und wird Ihnen genau sagen, was Ihr Kind für den Auslandsaufenthalt braucht und worauf Sie und Ihr Kind achten müssen.
Was passiert, wenn die Gastfamilie nicht passt?
Ein Familienwechsel kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. So zum Beispiel bei Konflikten, kulturellen Missverständnissen oder ungeeigneten Lebensbedingungen. So gehen Sie im Ernstfall richtig vor:
- 1.
Organisation kontaktieren: Die meisten Organisationen verfügen über bestimmte Verfahren, um neue Familien zu suchen und akzeptieren einen Wechsel, wenn dieser gerechtfertigt ist.
- 2.
Dokumentation: Halten Sie alle Probleme, Missverständnisse und Schwierigkeiten fest – das hilft dem Veranstalter bei der richtigen Einschätzung.
- 3.
Unterstützung vor Ort: Die Organisation wird regelmäßig Betreuer*innen vor Ort haben, die vermitteln können und dabei helfen, eine Lösung zu finden.
Die Organisation trägt hier die Hauptverantwortung. Als Eltern sollten Sie aber aktiv mitarbeiten, um Ihr Kind und die Organisation dabei zu unterstützen, eine neue Gastfamilie zu finden.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind krank wird?
Wenn das eigene Kind krank wird, sind die Sorgen erst einmal groß. Trotzdem gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte zu befolgen:
- 1.
Versicherung einschalten: Vor einem Arztbesuch sollten Sie die Auslandskrankenversicherung kontaktieren, um die Kostenübernahme sicherzustellen.
- 2.
Elterliche Zustimmung: Ärzt*innen und Krankenhäuser verlangen oft eine schriftliche Zustimmung der Eltern in Form einer Vollmacht oder ärztlichen Einverständniserklärung.
- 3.
Transportfall und Rückführung: Medizinisch sinnvolle Rückführungen sollten durch die Versicherung abgesichert sein.
Wichtig: Klären Sie vorab mit der Versicherung, wie im Notfall zu handeln ist und wie Dokumente bereitgestellt werden können.
Abbruch: Bekommen Sie Kosten zurückerstattet?
Ob Notfall in der Familie, Probleme in der Schule oder schlichtweg einfach Heimweh – manchmal kommt es dazu, dass Schüler*innen sich dazu entscheiden, das Auslandsjahr vorzeitig abzubrechen. In dem Fall sollten Sie ebenfalls zunächst die Austauschorganisation oder den Programmkoordinator oder die Koordinatorin vor Ort kontaktieren.
Ihr Kind wird immer dazu berechtigt sein, früher nach Hause zu kommen. Ob Ihnen Kosten rückerstattet werden oder sogar Mehrkosten auf Sie warten, hängt von den Vertragsbedingungen Ihrer Austauschorganisation ab.
Ein Blick in die Vertragsunterlagen verschafft hier Klarheit. Meist ist dort aber geregelt, dass die Organisationen Ihnen Aufwendungen, die Ihnen durch den vorzeitigen Abbruch erspart geblieben sind, zurückerstattet.
Was für einen Notendurchschnitt braucht man für ein Auslandsjahr?
Jede Austauschorganisation entscheidet für sich, ob und welchen Notendurchschnitt sie für ein Auslandsjahr verlangt. Viele Austauschorganisationen fordern für die Teilnahme einen Schnitt von mindestens 2,5, wie die Internetseite schueleraustausch.net schreibt. Besonders die Englischnote ist dabei meist wichtig.
Fazit: Gut vorbereitet ins Abenteuer Ausland
Ein Auslandsjahr ist vor allem eine Frage guter Vorbereitung. Wenn Sie frühzeitig mit der Schule sprechen, die Vertragsbedingungen der Austauschorganisation genau prüfen und für passenden Versicherungsschutz sorgen, schaffen Sie eine sichere Grundlage. So können Sie Ihr Kind beruhigt ziehen lassen – mit klaren Regeln im Hintergrund und Fokus auf dem, was wirklich zählt: persönliche Entwicklung, Selbstständigkeit und neue Perspektiven.
Quellen:
Förster, BeckOK BGB, 76. Ed. 1.11.2025, BGB § 832 Rn. 24 (abgerufen am 12.2.2026)
Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch, Anerkennung von Auslandsschuljahren auf die Schulzeit (abgerufen am 12.2.2026)

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.



