Böller, Drohnen, Tierschutz: Was gilt es an Silvester zu beachten?

Von Lilly Keymel & Anna Kristina BückmannLesezeit: 5 min28.12.2025
Foto: Eine Gruppe von Menschen schauen sich das Silvester Racketen Spektakel am Himmel an.©Sergey Granev - iStock

Die Uhr schlägt 12 und die Raketen fliegen: In der Silvesternacht wird das neue Jahr mit Böllern und Feuerwerk eingeläutet. Doch das schöne Lichtspektakel birgt auch Gefahren. Wann dürfen Sie ein privates Feuerwerk zünden? Welche Feuerwerkskörper sind erlaubt und was gilt für das Fliegen mit Drohnen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein (privates) Feuerwerk darf in Deutschland nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden.

  • Darüber hinaus ist eine Sondergenehmigung möglich.

  • Erlaubt sind nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

  • Sie haften bei Schäden durch Feuerwerkskörper, mitunter greift eine Versicherung.

Feuerwerk – ein chinesischer Brauch

Alle Jahre wieder decken sich die Menschen in Deutschland mit Böllern, Raketen, Knallfröschen und mehr für den Silvesterabend ein. Verkauft wird vor allem am 28. Und 29. Dezember.

Der Verkauf von Pyrotechnik ist ein umsatzstarker Wirtschaftszweig: Nach Angaben des Verbands der pyrotechnischen Industrie konnte die Branche zum Jahreswechsel 2024/2025 mit einem Gesamtumsatz von rund 197 Millionen Euro Rekordumsätze erzielen.

Zeitgleich wächst auch die Kritik am Feuerwerk wegen der Brand- und Verletzungsgefahr sowie der Feinstaub-Belastung.

Der Silvester-Brauch mit leuchtend bunten Farben am Himmel hat seinen Ursprung im China des 12. Jahrhunderts. Im Mittelalter sollte der Lärm böse Geister vertreiben. Heute haben die Chines*innen die Feuerwerke in vielen Städten aus Umweltschutzgründen eingeschränkt oder in bestimmte Zonen verlegt. Und immer mehr Städte setzen auf Drohenshows statt aufs klassische Silvesterfeuerwerk.

Zu welcher Zeit ist ein Feuerwerk in Deutschland erlaubt?

Ein Feuerwerk dürfen Sie in Deutschland grundsätzlich nur in der Zeit vom 31. Dezember (0 Uhr) bis zum 1. Januar (24 Uhr) zünden. Außerhalb davon ist eine Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes nötig. Ohne die drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Welche Feuerwerkskörper sind erlaubt?

Nicht alle Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland verkauft und gezündet werden. Erlaubt sind solche der Kategorie F1 und F2. Erlaubte Feuerwerke erkennen Sie außerdem an:

  1. 1.

    CE-Kennzeichnung

  2. 2.

    Registriernummer

Dies zeigt an, dass das Feuerwerk geprüft wurde. Achten Sie beim Kauf darauf.

Für manche Feuerwerkskörper gibt es Altersbeschränkungen:

  • Typ F1 (Tischfeuerwerk und Wunderkerzen): zulässig bereits ab 12 Jahren

  • Typ F2 (Feuerwerkskörper): erst ab 18 Jahren erlaubt

Vorsicht vor unseriösen Online-Shops

Hüten sollten Sie sich vor Käufen in Online-Shops. Prüfen Sie die Anbieter genau. Teils wird Pyrotechnik im Internet mit hochexplosiven Mixturen verkauft, die in Deutschland verboten sind. Auch werden Prüfzeichen gefälscht.

Wie zünden Sie ein Feuerwerk sicher an?

Ein Feuerwerk anzünden dürfen Volljährige und Personen ab 14 Jahren unter Aufsicht. Achten Sie beim Zünden auf Folgendes:

  1. 1.

    Lesen Sie die Gebrauchshinweise der Hersteller. So vermeiden Sie Verletzungen und Brände durch falschen oder unachtsamen Umgang.

  2. 2.

    Zünden sollten Sie im Freien

  3. 3.

    Beachten Sie die örtlichen Gegebenheiten und Regelungen.

  4. 4.

    Das Zünden ist nicht überall erlaubt. Ein Verbot gibt es zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Reetdachhäusern

  5. 5.

    Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen und Tieren ein

  6. 6.

    Achten Sie auf ausreichend Schutz vor Brandgefahren: Entfernen Sie Möbel und andere brennbare Gegenstände von Balkon oder Terrasse und halten Sie Türen und Fenster geschlossen

  7. 7.

    Zünden Sie Blindgänger (bereits gezündete Feuerwerkskörper) und alte Körper nicht noch mal an. Diese können sich durch die Aufnahme von Flüssigkeit verändern.

  8. 8.

    Sie sollten Feuerwerkskörper sicher aufbewahren, vor allem um eine Selbstentzündung zu vermeiden

  9. 9.

    Auch sollten Sie Feuerwerkskörper nicht selbst herstellen

Rücksicht auf Tiere nehmen

Für Tiere bedeutet Silvester viel Stress. Sie hören Geräusche intensiver und können diese auch nicht zuordnen. Im ländlichen Bereich können Rinder, Schweine und Pferde durch den Silvesterlärm in Panik geraten und im schlimmsten Fall Zäune durchbrechen und andere Menschen und Tiere verletzen.

Auch Wildtiere sind gefährdet. Sie können die Geräusche nicht zuordnen und zeigen abnormales Verhalten. Daher sollten Sie ein Feuerwerk nicht in besonders ländlichen beziehungsweise tierreichen Regionen besser unterlassen.

Wer haftet bei Schäden durch Feuerwerkskörper?

Für Schäden durch Feuerwerkskörper an fremdem Eigentum oder an Personen haftet grundsätzlich die- oder derjenige, die/der den Zündkörper gezündet hat. Unterschiedliche Versicherungen können aber dafür aufkommen.

Werden andere Personen verletzt, greift in der Regel die Privathaftpflichtversicherung. Dasselbe gilt, wenn Sie selbst dauerhaft Schäden erleiden.

  • Schäden im Haus: Hier greift meist die Wohngebäudeversicherung oder bei Brandschäden die Hausratversicherung. Schauen Sie aber in Ihren Vertrag, was dort geregelt ist.

  • Schäden am Auto: Dafür könnte die Teilkaskoversicherung der Halterin oder des Halters aufkommen.

Wichtig: Bei Brand oder Unfall mit Personenschaden sollten Sie sofort den Notruf 112 wählen.

Dürfen Drohnen an Silvester fliegen?

Foto- und Videoaufnahmen von einem Feuerwerk sind sehr beliebt – gerade aus der Luft mit einer Drohne. An Silvester gibt es zwar kein generelles Flugverbot für Drohnen. Allerdings gelten wie immer Regeln:

  • § 4 Luftverkehrs-Ordnung: Das Fliegen von Drohnen unter Alkoholeinfluss ist verboten.

  • In bestimmten Gegenden wie über Krankenhäuser oder Naturschutzgebiete dürfen Drohnen nicht geflogen werden.

  • Sollten Personen auf den Aufnahmen zu sehen sein, greifen Persönlichkeitsrechte.

  • Fremde Grundstücke zu überfliegen, darauf zu starten oder zu landen: Dafür ist die Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers nötig.

  • Beachten Sie auch die Einschränkungen und Abstände je nach Fluggebiet.

  • Achten Sie an Silvester auf Gefährdungen durch ein Feuerwerk: Die Drohne kann von Feuerwerkskörpern getroffen und beschädigt werden.

Weiteres zum Drohnenflug haben wir im Artikel Private Drohnenfotografie – was ist erlaubt und was verboten? Zusammengefasst.

Fazit: Knallen Sie mit Bedacht

Achten Sie beim Knallen auf ihre Mitmenschen, Tiere und das eigene und fremde Eigentum. Für Schäden haften Sie mitunter – und das kann je nach Ziel teuer werden. Schauen Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern genau hin: Die CE-Bezeichnung und die Registriernummer müssen draufstehen. Dann steht einem entspannten und schönen Silvesterabend nichts im Wege.

Eltern
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin für Sie.

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