Berufliche Ausrüstung kommt nicht am Flughafen an? Diese Rechte haben Sie

Von Lilly KeymelLesezeit: 2 min05.08.2025
Foto: Musiker sitzt am Flughafen. Vor sich steht sein Gitarrenkoffer©izusek - iStock

Mit einer Flugreise gelangen Sie nicht nur ans nächste Urlaubsziel. Auch Dienstreisen finden häufig per Flugzeug statt. Doch was ist, wenn Ihre berufliche Ausrüstung nicht mit Ihnen am Zielort ankommt?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Airlines haften grundsätzlich für den Gepäckverlust.

  • Es gibt Haftungshöchstgrenzen.

  • Auch Ihre Ausrüstung ist geschützt.

Dienstreise – aber ohne Ausrüstung?

Am Zielort angekommen gilt es zunächst, den Koffer abzuholen. Der Schreck ist groß, , wenn das Gepäck nicht auf dem Band auftaucht.

Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine Entschädigung zahlen, wenn Ihr Gepäck verspätet, kaputt oder gar nicht am Flughafen ankommt. Das gilt natürlich auch für Ihre Arbeitsausrüstung.

Übrigens: Ist das Gepäckstück mehr als 21 Tage verspätet, gilt es als verloren.

Gepäckverlust: So handeln Sie richtig

Kommt Ihr Gepäck nicht an, sollten Sie es gleich am Flughafen melden. Dafür gibt es Lost-and-Found-Schalter der Flughafengesellschaft im Gebäude. Dort müssen Sie einen Schadensbericht ausfüllen; einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR-Formular).

Dasselbe gilt, wenn Ihr Gepäckstück während des Fluges oder beim Transport beschädigt worden ist. Einige Airlines bieten Ihnen auch einen Notfallkoffer an.

Airline schuldet Schadensersatz

Die Airline ist verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für eine neue Ausrüstung. Sie sollten allerdings nur die Dinge ersetzen, die sie in der Zeit ohne Ihr Gepäck wirklich benötigen.

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Jetzt Reisemängel einklagen

Der Holiday-Sherpa fordert Ihre Rechte bei Reisemängeln ein – schnell, einfach und mit hohen Erfolgschancen. Zudem hilft er Ihnen bei der Rückforderung von Stornogebühren, Gepäckverlust oder -beschädigung sowie bei Flugverspätungen und Annullierungen.

Ist Ihr Koffer 24 Stunden verspätet, ist beispielsweise der Kauf von Kosmetik und Ersatzkleidung angemessen. Bewahren Sie die Kaufbelege als Nachweis in jedem Fall auf. Die maximale Entschädigung beträgt 1.385 Euro pro Passagier*in.

Gepäck verloren, Zeitwert ersetzt

Ist Ihr Gepäck vollständig verloren, wird Ihnen der Zeitwert erstattet. Dieser hängt vom Wert des Koffers und des Inhalts ab. Die meisten Airlines ziehen 10 bis 30 Prozent pro Jahr seit dem Kauf ab. Außerdem gilt auch hier die Höchstgrenze von 1.385 Euro pro Passagier*in.

Tipp: Ein Foto vom Inhalt Ihres Koffers hilft Ihnen, nachzuweisen, was Sie bei sich hatten. Nach dem Verlust sollten Sie auch gleich die Gegenstände aufschreiben, die sich in dem verlorenen Koffer befanden.

Besonders wertvolles Equipment?

Die berufliche Ausrüstung ist nicht selten von besonderem Wert. Die Haftungshöchstgrenze kann damit schnell überschritten sein. Um dem vorzubeugen, ist es möglich, mit der Airline eine höhere Haftungsgrenze zu vereinbaren. Im Gegenzug müssen Sie allerdings meist einen Aufpreis zahlen.

Beachten Sie die Fristen

Verloren gegangenes oder verspätetes Gepäck muss 21 Tage nach dem Verlust oder – wenn es nur verspätet ist – nach der Verspätung der Airline gemeldet werden.

Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie aber zwei Jahre. So lange können Sie die Airline also noch auffordern, Ihnen beschädigtes, verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck zu entschädigen.

Fazit: Sichern Sie sich auf Reisen ab

Verliert die Fluggesellschaft Ihre berufliche Ausrüstung, stehen Ihnen Entschädigungen zu. Wichtig ist, schnell zu handeln und Nachweise zu sichern.

Reiserecht
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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