Mit Hund und Katze in den Urlaub: Diese Regeln müssen Sie beachten

Von Frauke StammLesezeit: 2 min13.07.2025
Ein Hund sitzt zwischen Reisekoffern im Kofferaum eines Autos. ©New Africa - Adobe Stock

Der Urlaub steht vor der Tür und Sie wollen Ihr Haustier mit ins Ausland nehmen? In diesem Artikel klären wir auf, welche Gesetze Sie beachten müssen, damit Ihr Hund oder Ihre Katze mit Ihnen verreisen kann.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch Ihr Tier benötigt einen Ausweis.

  • Tollwut-Impfung ist Voraussetzung.

  • Besondere Bestimmungen gelten für manche Nicht-EU-Länder.

Heimtierausweis vom Tierarzt

Sie fahren in den Urlaub und Ihr vierbeiniger Liebling soll Sie begleiten? Kein Problem – wenn Sie ein paar Dinge beachten. Wenn Sie innerhalb der Europäischen Union verreisen, benötigen Sie einen Heimtierausweis. Ihr Tierarzt kann den Pass ausstellen, wenn er eine Ermächtigung des zuständigen Veterinäramtes besitzt. Folgende Informationen muss der Heimtierausweis beinhalten:

  • Angaben zum Tierhalter oder der Tierhalterin,

  • zur eindeutigen Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip),

  • zur Tollwutimpfung

  • und – abhängig vom Reiseland – zur Bandwurmbehandlung.

Gültiger Impfschutz gegen Tollwut

Damit die Tollwut-Impfung wirksam ist, muss das Tier mindestens 21 Tage vor der Abreise gegen Tollwut geimpft werden.

Ein Beispiel: Welpen dürfen erst im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Daher können Sie mit ihnen frühestens im Alter von 15 Wochen die Grenzen innerhalb Europas passieren. Erst dann ist der Impfschutz ausgebildet.

In Irland, Malta und Finnland wird besonders streng auf antiparasitäre Behandlungen geschaut, beispielsweise für Bandwürmer.

Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, haben eigene Regeln für die Einreise von Haustieren. Informieren Sie sich deshalb gut vorab beim zuständigen Veterinäramt, falls Sie eine Reise außerhalb der EU planen.

Rückreise aus Nicht-EU-Ländern mit dem Haustier

Der Urlaub ist vorbei – was gilt es bei der Rückreise zu beachten? Falls Sie aus einem Nicht-EU-Staat einreisen, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, müssen Sie vor der Ausreise einen Tollwutantikörpertest (Bluttest) in einem EU-zugelassenen Labor vornehmen lassen.

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Das gilt beispielsweise für Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien. Eine Übersicht der zugelassenen Labore finden Sie hier auf den Seiten der Europäischen Union.

Gut zu wissen: Um den illegalen Handel mit Hund und Katze einzudämmen, hat das EU-Parlament am 19. Juni beschlossen, dass alle in der EU gehaltenen Vierbeiner durch einen Mikrochip identifizierbar und in einer Datenbank registriert werden sollen. Die Regelungen treten 2030 in Kraft.

Fazit: Vor der Reise über Regeln für Haustiere informieren

Informieren Sie sich gut, welche Regeln im Urlaubsland gelten – am besten noch, bevor Sie die Reise buchen. Dann erleben Sie keine Überraschungen, sondern einen entspannten Urlaub mit Ihrer Fellnase.

Quellen:

BMEL, Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU (abgerufen: 09.07.2025)

ADAC: Reisen mit Hund und Katze: Diese Einreisebestimmungen gelten (abgerufen: 09.07.2025)

Zoll, Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten (abgerufen: 09.07.2025)

Reiserecht
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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