Handgepäck im Flugzeug: Diese Regeln sollten Sie beachten

Von Frauke StammLesezeit: 4 min27.07.2025
Foto: eine junge Frau zieht ihr Handgepäck durch den Gang im Flugzeug.©ozgurcankaya - iStock

Ihr Flug in die Ferien steht kurz bevor und der Koffer füllt sich? Falls Sie einige Dinge ins Handgepäck verfrachten wollen, sollten Sie die folgenden Vorschriften beachten. Hier finden Sie Tipps, wie Sie Ihren Koffer am besten packen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Regelungen für Größe und Kosten des Handgepäcks variieren nach Fluggesellschaft.

  • Das EU-Parlament stimmt aktuell über großzügigere Regelungen ab.

  • Wer clever packt, spart Gewicht und Kosten.

Handgepäck: So groß und schwer darf es sein

Fliegen kann so schön sein – wenn es da nicht Regeln über Regeln zu beachten gäbe. Fürs Reisegepäck gilt: Ein Kilo zu viel – und der Traum vom Urlaub pausiert erst einmal am Check-in-Schalter.

Dabei könnte es in Sachen Handgepäck so einfach sein: Der Internationale Dachverband der Fluggesellschaften IATA empfiehlt, dass ein Handgepäckstück maximal 55 cm hoch, 35 cm breit und 20 cm tief sein darf. Doch leider hat jede Fluggesellschaft ihre eigenen Vorgaben. Hier einige Beispiele:

  • Lufthansa: kleines Gepäckstück: max. 30 x 40 x 10 cm, Handgepäck: max. 55 x 40 x 23 cm

  • Eurowings: kleine Tasche: max. 40 x 30 x 25 cm, großes Handgepäck: max. 55 x 40 x 23 cm

  • Condor: kleine Tasche: 40 x 30 x 10 cm, Handgepäck: 55 x 40 x 20 cm

  • Ryanair: kleines, persönliches Gepäckstück: 40 x 20 x 25 cm, großes Gepäckstück: 55 x 40 x 20 cm

Am Flughafen können Sie die Größe des Gepäckstücks noch überprüfen: An den Check-in-Schaltern stehen dafür in der Regel sogenannte Gepäckrahmen bereit.

Welche Gepäckstücke Passagiere kostenfrei mit in die Kabine nehmen dürfen, variiert ebenfalls von Airline zu Airline. Bei Ryanair ist beispielsweise nur das kleine, persönliche Gepäckstück (40 x 20 x 25 cm) gratis. Bei der Lufthansa hingegen ist auch im günstigsten Tarif ein Handgepäckstück (max. 55 x 40 x 23 cm) enthalten.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor dem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gepäckstücke erlaubt sind und wann gegebenenfalls Kosten anfallen.

Beschwerde vom Verbraucherschutz-Verband

Der europäische Verbraucherschutz-Verband BEUC hat bei der EU-Kommission eine offizielle Beschwerde gegen sieben Billigflug-Gesellschaften eingereicht. Diese lassen aktuell pro Passagier nur eine kleine Tasche für Dinge des persönlichen Bedarfs kostenlos zu.

Auch Abgeordnete im EU-Parlament setzen sich für großzügigere Regeln beim Handgepäck ein.

Im Verkehrsausschuss wurde dafür gestimmt, dass Passagiere künftig zwei kleine Gepäckstücke ohne zusätzliche Gebühr an Bord nehmen dürfen. Neben dem kleinen Gepäckstück wie Handtasche, Rucksack oder Laptop wäre dann auch ein kleiner Koffer möglich. Ob und wann die Regelung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

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Was darf ins Handgepäck?

Aber nicht nur Größe und Gewicht sind entscheidend, auch auf den Inhalt kommt es an: Smartphone, Kosmetik, Snacks – im Handgepäck ist nicht alles erlaubt. Hier erfahren Sie, was Sie in welcher Menge mit an Bord nehmen dürfen:

  • Elektronische Geräte: Pro Person sind maximal 15 elektronische Geräte im Handgepäck erlaubt. Dazu zählen etwa Smartphones, E-Reader oder Powerbanks. Bei der Sicherheitskontrolle müssen Sie sie alle einzeln vorzeigen. Je nach Fluggesellschaft dürfen Sie die Geräte während des Fluges im Flugmodus verwenden.

  • Flüssigkeiten: Produkte wie Shampoo, Zahncreme oder Haargel sind auf maximal 100 Milliliter pro Behälter beschränkt. Wichtig: Auch Lebensmittel wie Suppen oder Nussnougat-Creme (z. B. Nutella) zählen zu den Flüssigkeiten.

  • Medikamente und Babynahrung: Baby- oder Spezialnahrung sowie Medikamente dürfen in der für die Reise benötigten Menge mit in die Kabine genommen werden. Es wird empfohlen, eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterschriebene Bescheinigung mitzuführen, um Missverständnisse bei der Kontrolle zu vermeiden.

  • Klingen: Taschenmesser, Nagelscheren und -feilen sowie Klingen, die länger als sechs Zentimeter sind, dürfen nicht ins Handgepäck.

  • Pulver und pulverähnliche Substanzen: Für Flüge in die USA gilt, dass Pulver oder pulverähnliche Substanzen, die ein Volumen von mehr als 350 ml haben, nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen.

  • Tiere: Abhängig von der Fluggesellschaft dürfen Tiere mit einem Gewicht von bis zu fünf oder sechs Kilogramm in einer geeigneten Box mit an Bord. Wir haben zusammengefasst, welche Regeln Sie bei der Urlaubsreise mit Hund oder Katze beachten müssen.

Ich packe meinen Koffer … und zwar clever

Wer mit wenig Gepäck reist, muss keinen schweren Koffer schleppen und zahlt keine Gebühr fürs Übergepäck.

Hier kommen fünf smarte Pack-Tipps:

  1. 1.

    Planen statt wahllos einpacken: Schreiben Sie eine Liste, mit den Dingen, die Sie brauchen. Wichtig dabei: Wie wird das Wetter am Urlaubsort? Brauchen Sie ein extra Outfit fürs Abendessen oder Sportschuhe? So behalten Sie den Überblick.

  2. 2.

    Richtige Reihenfolge: Schwere Gegenstände wie Schuhe gehören nach unten in den Koffer, leichte Kleidung nach oben.

  3. 3.

    Rollen statt falten: Wer Kleidungsstücke zusammenrollt, verhindert, dass sie knittert und spart Platz.

  4. 4.

    Schuhe als Stauraum nutzen: Socken und anderer Kleinkram lässt sich prima in Schuhen verstauen.

  5. 5.

    Im Zwiebel-Look zum Flughafen: Schwere Kleidung (beispielsweise Hoodies, Jeansjacken oder Wanderschuhe) sollten Sie am besten während der An- und Abreise tragen. So haben Sie mehr Platz im Koffer und vermeiden Übergepäck.

Welche Kosten für Übergepäck anfallen, ist abhängig von der Airline. Eurowings beispielsweise berechnet 12 Euro pro zusätzlichem Kilo und Gepäckstück.

Ihre Rechte als Fluggast

Als Fluggast haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Bei MEINRECHT erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, falls Ihr Flug ausfällt oder Sie verspätet am Reiseziel landen.

Quellen:
Tagesschau, Kritik an Handgepäck-Regeln der Airlines (abgerufen: 16.07.2025)
Düsseldorf Airport, Hand- und Reisegepäck (abgerufen: 16.07.2025)

Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

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