Brückentage 2026: Mit 8 Urlaubstagen 16 Tage frei

Von Frauke StammLesezeit: 3 min29.01.2026
Foto: In einem Kalender werden Brückentage markiert©Chainarong Prasertthai - iStock

Im Jahr 2026 fallen nur zwei bundesweite Feiertage auf einen Donnerstag. Dennoch lassen sich mit einem Urlaubstag vier freie Tage am Stück rausholen. Welche Feiertage in den Bundesländern noch anstehen, lesen Sie hier. Und: Haben manche Kollegen eigentlich Vorrang, wenn es um die heiß begehrten Brückentage geht?

Das Wichtigste in Kürze:

  • In 2026 fallen deutlich weniger Feiertage auf Werktage als 2025.

  • Nur zwei bundesweite Feiertage fallen auf einen Donnerstag.

  • Wer clever plant, hat mit wenigen Urlaubstagen viel Freizeit.

  • Urlaubstage um Karfreitag und Ostermontag verdoppeln die freie Zeit.

  • Brückentage sind ganz normale Urlaubstage.

  • Niemand hat einen rechtlichen Anspruch auf Brückentage.

  • Arbeitgeber können Urlaubswünsche ablehnen mit Verweis auf dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche beispielsweise von Mitarbeiter*innen mit Kindern oder pflegende Angehörige.

2026: nur zwei Brückentage bundesweit

Nur zwei bundesweite Feiertage fallen beziehungsweise fielen im Jahr 2026 auf einen Tag nahe dem Wochenende:

  • Neujahr (Donnerstag, 1. Januar)

  • Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 14. Mai)

Wer am Freitag, 15. Mai, Urlaub nimmt, hat also mit nur einem Urlaubstag vier Tage am Stück frei.

Brückentage in den Bundesländern

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam (4. Juni) ein gesetzlicher Feiertag. In diesen Bundesländern ist Freitag, der 5. Juni, somit ein Brückentag. Hier können Sie also mit nur einem Urlaubstag gleich vier freie Tage rausholen.

Wer in Sachsen wohnt, darf sich über einen freien Tag am Mittwoch, 18. November, freuen: Dort ist der Buß- und Bettag (18. November) ein gesetzlicher Feiertag. Mit nur zwei Tagen Urlaub vor oder nach dem Buß- und Bettag lassen sich so fünf freie Tage am Stück erreichen.

Übrigens: Mehr Themen rund um Urlaub und Reisen erfahren Sie in unserer Magazin-Rubrik „Reiserecht“. Unser Ratgeber: Reisemängel informiert Sie über alles Wichtige rund ums Recht vor, während und nach Ihrer Reise.

Langes Wochenende dank „Tag der Arbeit“

Der 1. Mai fällt in diesem Jahr auf einen Freitag und beschert Arbeitnehmer*innen ein langes Wochenende – gleich drei Tage frei am Stück. Und wer noch den Donnerstag (30. April) und/oder den Montag (4. Mai) Urlaub nimmt, kann sich über fünf beziehungsweise sechs Tage Urlaub freuen.

Gut geplant: Mit 8 Urlaubstagen 16 Tage frei

Auch wenn es dieses Jahr kaum Brückentage gibt: Wer gut plant, kann mit wenigen Urlaubstagen lange freimachen:

  • Vom 28. März bis zum 12. April 2026 können Sie dank Karfreitag und Ostermontag mit nur 8 Urlaubstagen 16 Tage frei nehmen.

  • Vom 9. bis zum 25. Mai 2026 lassen sich mit Himmelfahrt und Pfingstmontag 17 freie Tage mit nur 9 Urlaubstagen erreichen.

Brückentage clever sichern und Konflikte vermeiden

Brückentage sind unter den Kolleg*innen meist beliebt. Was passiert, wenn man sich im Team nicht einigen kann und alle gleichzeitig freinehmen wollen?

Arbeitsrechtlich betrachtet sind Brückentage normale Urlaubstage. Sie haben also keinen rechtlichen Anspruch darauf, mit Brückentagen das Meiste aus Ihrem Urlaub herauszuholen.

Grundsätzlich gilt, dass die zeitlichen Wünsche der Mitarbeiter*innen bei der Festlegung des Urlaubs vorrangig berücksichtigt werden müssen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die dem entgegenstehen:

  • Dringende betriebliche Belange oder

  • Urlaubswünsche von Kolleg*innen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen. Das können beispielsweise Beschäftigte mit Kindern sein.

Hat allerdings jemand beispielsweise schon häufig auf Brückentage verzichtet, damit Kolleg*innen mit Kindern sie nehmen können, darf auch durchaus er oder sie bevorzugt werden. So werden Konflikte bei der Urlaubsplanung vermieden.

Hier gilt: Wer miteinander spricht, lässt Konflikte gar nicht erst entstehen. Am besten stimmen sich Kolleg*innen frühzeitig darüber ab, wer wann Urlaub nimmt. Dann klappt es auch mit den Brückentagen.

Fazit: Gute Abstimmung schützt vor Frust

Wie so oft im Leben gilt auch bei der Urlaubsplanung: Wer clever plant und Urlaubswünsche frühzeitig mit Kolleg*innen und dem oder der Chef*in bespricht, kann einiges rausholen. So könnten Sie beispielsweise mit 8 Urlaubstagen um Karfreitag und Ostermontag von 16 freien Tagen am Stück profitieren. Sie haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf Urlaub an Brückentagen. Arbeitgeber können mit Verweis auf dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche von Kolleg*innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, ablehnen.

Sonstiges
Frauke Stamm

Frauke Stamm

Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.

Bleiben Sie informiert

Verpassen Sie keine wichtigen Neuigkeiten und Tipps rund um Ihre Rechte. Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen, exklusive Ratgeber und praktische rechtliche Tipps – verständlich und auf den Punkt gebracht. Kostenlos und jederzeit kündbar.

Jetzt anmelden und rechtlich informiert bleiben!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Das könnte Sie auch interessieren