Krank in den Urlaub – Geht das?
Nicht jede Krankheit fesselt einen ans Bett. Manchmal tun Spaziergänge an frischer Luft oder anderweitige Bewegung gut. Und wie ist das mit Urlaub?
Das Wichtigste in Kürze:
Auch bei einer Krankschreibung dürfen Sie in den Urlaub fahren.
Wichtig ist, dass der Urlaub Ihre Genesung nicht gefährdet.
Innerhalb der EU ist die Krankenkasse verpflichtet, Ihnen auch weiterhin Krankengeld zu zahlen.
Kann ich während ich krankgeschrieben bin in den Urlaub?
Grundsätzlich dürfen Sie auch, während Sie krankgeschrieben sind, in den Urlaub fahren. Aber: Der Urlaub darf Ihre Genesung nicht gefährden. Die Erholung muss im Vordergrund stehen. Es kommt hier immer auf den Einzelfall an. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber.
Übrigens: Seit diesem Jahr können Sie sich bei bestimmten Krankheiten auch telefonisch krankschreiben.
Etwas anderes gilt, wenn der Urlaub nicht Ihrer Genesung dient. Mit Grippe sollten Sie zum Beispiel nicht in den Skiurlaub fahren. Dann kann eine Abmahnung oder in krassen Fällen gar die Kündigung drohen.
Lesen Sie mehr auf unseren Ratgeberseiten zum Thema Kündigung und Abmahnung.
Achtung: Sind Sie auffallend häufig krankgeschrieben oder immer während Ihres Urlaubs, haben Krankenkassen die Möglichkeit, die Erkrankung zu überprüfen. Die Krankenkassen können nämlich ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholen, wenn Zweifel daran, dass Sie arbeitsunfähig sind, beseitigt werden sollen.
Muss ich meinen Chef über meinen Urlaubsort informieren?
Sie müssen Ihre/Ihren Arbeitgeber:in nicht über Ihren Aufenthaltsort informieren. Dies müssen Sie auch nicht gegenüber der Krankenkasse tun. Sind Sie allerdings schon vor Ort und erkranken, müssen Sie den Ort mitteilen und sich ein ärztliches Attest besorgen.
Was ist wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
Erkranken Sie während Ihres Urlaubs müssen Sie dies – wie auch zu Hause – umgehend der/dem Arbeitgeber:in melden. Bereits am ersten Tag müssen Sie in dem Fall ein ärztliches Attest vorlegen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind.
Reichen Sie das ärztliche Attest auch bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wichtig: Sind Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben und halten Sie sich während Ihres Urlaubs im Ausland auf, gibt es kein Krankengeld von der Kasse. Der Anspruch auf Krankengeld ruht nämlich während dieser Zeit. Etwas anderes gilt, wenn die Krankenkasse der Reise vorher zugestimmt hat. Für Reisen innerhalb der EU sind die Kassen verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen. Denn hier gilt der sogenannte Geldleistungsexport. Das entschied das Bundessozialgericht 2019 (Az: B 3 KR 23/18 R). Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Ziehen Sie aber in diesem Fall besser eine Anwältin bzw. einen Anwalt hinzu.
Was passiert mit meinem Urlaub wenn ich krank werde?
Die Tage, an denen Sie krank sind, werden nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. So steht es in Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz. Dafür benötigen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Reichen Sie diese nicht ein, werden Ihnen die Tage wie geplant von Ihrem Urlaub abgezogen.
Übrigens: Dass man während eines Urlaubs erkrankt, ist gar nicht so selten. Es gibt dafür sogar einen Begriff: die Leisure Sickness (Deutsch: Freizeitkrankheit). Als Grund nennen Expert:innen den Wechsel zwischen Stress und Entspannung. Setzt die Entspannung zu spät ein, reagiert darauf das Immunsystem.
Kann ich direkt von der Krankheit in den Urlaub?
Sind Sie am Tag Ihrer Abreise wieder gesund, können Sie auch dann den Urlaub antreten.
Lesen Sie auf unserem MEINRECHT-Magazin nach, was geschieht, wenn Sie verspätet aus dem Urlaub zurückkehren.
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Anna Kristina Bückmann
Mit ihrem Fachwissen als Volljuristin beantwortet sie für meinrecht.de die alltäglichen Rechtsfragen unserer Leser:innen.