Anna Kristina BückmannVon Anna Kristina Bückmann26.01.2025

Coffee Badging: Warum Sie darauf lieber verzichten sollten

Lesezeit: 5 minArbeitsrecht
Drei Personen mit Kaffee stehen vor einem Fenster in einem Büro und unterhalten sich. Ist das schon Coffee Badging?©JLco - Julia Amaral - iStock

Einmal kurz aus dem Homeoffice zur Arbeit, einen Kaffee trinken – und damit der Präsenzpflicht im Büro nachkommen? Warum das als Coffee Badging bekannte Verhalten riskant ist und sogar eine Straftat sein kann. Wir beleuchten den Trend.

Das Wichtiste in Kürze:

  • Coffee Badging ist das Vortäuschen von Präsenz durch kurzes Erscheinen am Arbeitsplatz.

  • Verstöße gegen das Weisungsrecht des Arbeitgebers können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

  • Ehrlichkeit, korrekte Zeiterfassung und offene Kommunikation schützen vor rechtlichen Problemen.

Was bedeutet Coffee Badging?

Coffee Badging beschreibt einen Trend, bei dem Mitarbeitende aus dem Homeoffice lediglich für eine sehr kurze Zeit am Arbeitsplatz erscheinen – beispielsweise für einen Kaffee. Sie kommen damit scheinbar ihrer Präsenzpflicht am Arbeitsplatz nach, indem sie vor Ort einstempeln („badging“).

Warum ist Coffee Badging problematisch?

Dieses Verhalten kann nicht nur das Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebenden schädigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer mit dem Coffee Badging vortäuscht, seiner Präsenzpflicht für den Arbeitstag nachgekommen zu sein, könnte gegen arbeitsrechtliche Pflichten und sogar strafrechtliche Vorschriften wie Betrug verstoßen.

Coffee Badging: Verstößt der Arbeitnehmer gegen Weisungsrecht?

Problematisch ist der kurze Kaffee-Aufenthalt, weil die Präsenzpflicht im Büro eigentlich für den gesamten Arbeitstag gedacht ist. Gerade in der aktuellen Zeit nach der Corona-Pandemie, in der Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden wieder in die Büros zurückholen wollen, hat sie Brisanz. Aber gefährdet das Verhalten tatsächlich Ihren Arbeitsvertrag?

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Hier kommt es darauf an, wie die Präsenzpflicht in Ihrem Unternehmen und speziell für Sie aussieht. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht. Dadurch kann er den Arbeitsort und die Arbeitszeit für seine Arbeitnehmer:innen einseitig festlegen. Gab es nun – wie in vielen Fällen – eine Homeoffice-Regelung durch die Pandemie und wurde diese wieder ganz oder teilweise aufgehoben, so kommt es auf die genauen Umstände an.

Kein Recht auf Homeoffice – außer es ist geregelt

Das Wichtigste vorab: Es gibt kein Recht auf Homeoffice – eben wegen des erwähnten Weisungsrechts des Arbeitgebers.

Eine Ausnahme besteht aber dann, wenn das Arbeiten zu Hause vertraglich geregelt ist, zum Beispiel in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder anderen Regelungen. Besteht eine solche Regelung nicht, darf Sie der Arbeitgeber auch aus dem Homeoffice zurückholen, aufgrund seines Weisungsrechts.

Rückkehr aus dem Homeoffice nur nach billigem Ermessen

Allerdings unterliegt der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts Grenzen. Die Weisung muss rechtmäßig sein. So darf die Anordnung nicht gegen den Arbeits- oder Dienstvertrag oder sonstige Gesetze verstoßen.

Daneben muss der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechtes neben seinen eigenen Interessen auch die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden berücksichtigen. Jurist:innen sprechen vom sogenannten billigen Ermessen.

Rückkehr aus dem Homeoffice: Gerichte entscheiden unterschiedlich

Es kommt also darauf an, ob die Anordnung zur Rückkehr aus dem Homeoffice rechtlich wirksam ist. Gibt es keine vertragliche Regelung dazu und berücksichtigt der Arbeitgeber auch die Interessen der Arbeitnehmenden, ist die Weisung „zurück ins Büro“ wirksam. Aber es kommt auf den Einzelfall an. Gerichte entscheiden dazu bislang unterschiedlich.

So entschied das Landgericht München in einem Fall, dass die Anordnung des Arbeitgebers eines Grafikers, dieser müsse wieder zurück ins Büro kehren, rechtmäßig ist (AZ: 3 SaGa 13/21). Der Grafiker hatte wegen der Corona-Pandemie rund drei Monate im Homeoffice gearbeitet. Die Anordnung zur Rückkehr sei rechtmäßig, weil zum einen keinen Anspruch des Mannes auf Homeoffice gebe. Auch habe die technische Ausstattung am Heimarbeitsplatz nicht derjenigen im Büro entsprochen.

Anders entschied das Landgericht Köln. Hier versetzte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an ein Büro 500 Kilometer von seinem Wohnort entfernt – der Mann hatte drei Jahre lang zu 80 Prozent aus dem Homeoffice gearbeitet. Der Arbeitnehmer ging dagegen vor und bekam von den Richter:innen Recht: Die Weisung des Arbeitgebers sei nicht nach billigem Ermessen erfolgt (AZ: 6 Sa 579/23).

Der Arbeitnehmer habe über Jahre hinweg aus dem Homeoffice gearbeitet. Dort sei er familiär, logistisch, im Freundeskreis und in der Kultur verortet. Es mache für seine Tätigkeit auch keinen Unterschied, ob er von seinem alten Standpunkt aus arbeite oder dem 500 Kilometer entfernten.

Worst Case: Kündigung

Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Aber ist die Weisung des Arbeitgebers rechtmäßig und widersetzen Sie sich ihr dennoch, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Folge sind Abmahnung und im schlimmsten Fall riskieren Sie sogar die Kündigung.

Beim Coffee Badging täuschen Sie Ihren Arbeitgeber über die Präsenzpflicht und das könnte – je nach Ausmaß – einen strafrechtlichen Betrug darstellen.

In jedem Fall ist es ein Vertrauensbruch. Denn: Solche Verhaltensweisen zerstören das Vertrauensverhältnis, dies kann das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bedeuten. Zwar sind Kündigungen nur bei einem extremen Vertrauensbruch gerechtfertigt. Aber sollten Sie den „Trend“ weiter fortsetzen, obwohl Sie Ihre Chefin oder Ihr Chef abgemahnt hat, das zu unterlassen, könnte dies eine Kündigung rechtfertigen.

Tipps für Arbeitnehmende in puncto Coffee Badging

Falls Sie sich in einem Arbeitsumfeld befinden, in dem Coffee Badging verbreitet ist oder Sie Druck verspüren, kürzere Präsenzzeiten zu kaschieren, beachten Sie unbedingt folgende Tipps:

  • Ehrliche Kommunikation: Sprechen Sie offen mit Vorgesetzten über flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen.

  • Arbeitszeiten korrekt dokumentieren: Nutzen Sie Arbeitszeiterfassungstools und stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben korrekt sind.

  • Transparenz schaffen: Wenn Sie remote arbeiten, halten Sie regelmäßige Updates oder Statusberichte bereit, um Ihre Arbeitsleistung zu dokumentieren.

  • Arbeitsrechtliche Beratung: Sind Sie unsicher oder haben das Gefühl, dass Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef nicht weiterkommen, informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten bei einer Arbeitsrechtsberatung oder sprechen Sie mit dem Betriebsrat. Dadurch können Sie Missverständnisse und rechtliche Probleme vermeiden.

Fazit: Arbeitnehmende tragen Verantwortung

Coffee Badging ist nicht nur eine ethische Grauzone, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Auch Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer unterliegen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Gehen Sie proaktiv eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ein. Wenn das schwierig ist, sprechen Sie mit dem Betriebsrat oder lassen sich arbeitsrechtlich beraten. Ehrlichkeit und Transparenz sind wichtig für ein positives Arbeitsklima.

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Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Volljuristin für Sie.

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