Geschenke mit rechtlichen Folgen: Was Sie wissen sollten

Von Lilly KeymelLesezeit: 3 min16.12.2025
Foto: ein Jugendlicher öffnet sein Geschenk mit voller Überraschung zu Weihnachten.©Miljan Živković - iStock

Weihnachten ist das Fest der Freude und der Geschenke. Doch kaum jemand bedenkt: Geschenke können rechtlich bindend sein – mit Konsequenzen für beide Seiten. Das deutsche Zivil- und Steuerrecht stellt klare Regeln auf, wann eine Schenkung vorliegt, ob sie rückgängig gemacht werden kann und wann Steuern anfallen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Geschenke sind in Deutschland rechtlich bindend, sobald sie übergeben und angenommen werden.

  • Um ein Geschenk handelt es sich nur dann, wenn die schenkende Person keine Gegenleistung verlangt.

  • Schenkungsversprechen sind nur mit notarieller Beurkundung wirksam – außer, das Geschenk wird später tatsächlich übergeben.

  • Unter gewissen Umständen dürfen Geschenke zurückgefordert werden. Dazu zählen grober Undank der beschenkten Person, Verlobungsgeschenke oder die Vereinsamung des Schenkenden.

  • Schenkungssteuer in Deutschland fällt erst oberhalb gesetzlicher Freibeträge an.

  • Tiere als Geschenk begründen Tierhalter*innenpflichten wie Haftung, Kosten und die Einhaltung des Tierschutzes.

Wann ist ein Geschenk rechtlich eine Schenkung?

Nach deutschem Recht liegt eine Schenkung vor, wenn jemand einem anderen etwas dauerhaft unentgeltlich überlässt – also ohne Gegenleistung.

§ 516 Bürgerliches Gesetzbuch regelt, dass jemand aus seinem Vermögen einen anderen oder eine andere bereichert. Das kann Geld, Immobilien oder jegliche sonstigen Sachwerte wie Schmuck, Kunst oder ein Auto.

Handschenkung: sofort wirksam

Ein Geschenk begründet rechtliche Folgen, wenn es übergeben und von der oder dem Beschenkten angenommen wurde. Jurist*innen sprechen von einer Handschenkung. Diese ist formfrei und sofort verbindlich.

Schenkungsversprechen: Vorsicht ohne Notar*in

Anders verhält es sich bei einem Schenkungsversprechen für die Zukunft. Verbindlich ist dieses allerdings nur, wenn es notariell beurkundet wurde.

Ohne Notar*in entfaltet es grundsätzlich keine Wirkung – es sei denn, die Schenkung wird später tatsächlich vollzogen. Das bedeutet, das Geschenk wird dem oder der Beschenkten ausgehändigt.

Können Sie Geschenke zurückverlangen?

Der Grundsatz lautet: Geschenkt ist geschenkt. Allerdings wäre es nicht das deutsches Recht, wenn es von den Regeln keine Ausnahmen geben würde.

1. Schwere finanzielle Not

Geraten Sie später in eine schwere wirtschaftliche Notlage, können Sie das Geschenk unter gewissen Umständen zurückfordern. Dieses Recht besteht bis zu zehn Jahre nach der Schenkung.

2. Grober Undank

Bei massivem Fehlverhalten der oder des Beschenkten –etwa bei sehr schweren Beleidigungen oder körperlichen Übergriffen gegen Sie oder Ihre nahen Angehörigen – kann die Schenkung widerrufen werden. Wichtig: Das „Rückhol-Recht“ gilt nur für ein Jahr.

3. Geschenke im Zusammenhang mit einer Verlobung

Geschenke zum Zeichen einer Verlobung können Sie zurückfordern, wenn die Hochzeit doch nicht stattfindet. Eine Trennung allein reicht nicht aus, um das Geschenkte zurückzufordern. Jurist*innen unterscheiden hier zwischen einer echten Schenkung und einer solchen, die zweckgebunden ist.

Schenkungssteuer: Ab wann wirds teuer?

Auch (Weihnachts-)Geschenke unterliegen in Deutschland der Schenkungssteuer – allerdings erst oberhalb bestimmter Freibeträge. Diese gelten jeweils für zehn Jahre:

  • 500.000 Euro für Ehepartner*innen

  • 400.000 Euro für Kinder

  • 20.000 Euro für Geschwister und alle übrigen Beschenkten

Für klassische Weihnachtsgeschenke spielt dies meist keine Rolle – bei größeren Geldbeträgen oder Immobilien jedoch sehr wohl.

Tiere als Geschenk: rechtlich kein Spaßartikel

Ein Haustier zu verschenken, ist mit dauerhaften Pflichten für die oder den Beschenkten verbunden. Wer ein Tier verschenkt, überträgt damit eine erhebliche Verantwortung. Es sollte also gut überdacht sein.

Der oder die Beschenkte wird:

  • rechtliche Tierhalter*in mit allen Rechten und Pflichten (zum Beispiel inklusive Hundesteuer)

  • verantwortlich für artgerechte Haltung und Versorgung

  • haftbar für Schäden, die Ihr Haustier verursacht (sogenannte Tierhalterhaftung)

  • Kostentragend für Tierarzt, Pflege und Unterhalt

Viele Tierheime geben zu Weihnachten bewusst keine Tiere ab, um Spontan-Entscheidungen zu vermeiden. Und die Tierschutzorganisation Peta hält auf ihrer Internetseite Infos und Tipps zur Hilfe im Notfall ausgesetzter Tiere bereit.

Fazit: informiert schenken vermeidet Konflikte

Schenken ist eine wunderschöne Tradition – aber rechtlich nicht folgenlos. Wer Bescheid weiß, wann eine Schenkung bindend ist, wann Rückforderungen möglich sind und welche steuerlichen und haftungsrechtlichen Folgen drohen, kann Streit und Missverständnisse reduzieren. So bleibt Weihnachten eine Zeit voller Freude und Besinnlichkeit.

Für die Recherche verwendete Quellen:

Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, § 1301 Rückgabe der Geschenke, 19. Auflage 2023

NJW, 2010, S. 2884, BGH: Rückforderung einer Zuwendung der Schwiegereltern nach Trennung und Scheidung

Vertragsrecht
Lilly Keymel

Lilly Keymel

Steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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