Recht: Das ändert sich 2026 – Teil 2
©Nikola Stojadinovic - iStockWas ändert sich im Jahr 2026? Die Pendlerpauschale steigt, die Umsatzsteuer in Restaurants sinkt und der Kauf von E-Autos soll wieder gefördert werden: MEINRECHT fasst die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen. Lesen Sie hier den zweiten Teil.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt von 19 auf 7 Prozent.
Mehr Geld fürs Ehrenamt: Vereine können höhere Pauschalen zahlen.
Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Aktivrente: Rentner*innen dürfen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei
Umsatzsteuer in Restaurants sinkt
Die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt in Restaurants ab Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent. Die Gastronominnen und Gastronomen können selbst entscheiden, ob sie die Preise für ihre Gäste senken oder beispielsweise in Digitalisierung und Modernisierung investieren.
Pendlerpauschale steigt
Ab 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale erhöht: Pendler*innen können dann bereits ab dem ersten Kilometer des Arbeitswegs 38 Cent statt wie bisher 30 Cent pro Kilometer absetzen. Die sogenannte Mobilitätsprämie für Geringverdienende wird unbefristet verlängert.
Höhere Pauschale fürs Ehrenamt
Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale wird angehoben: So steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Für die Vereine bedeutet das, dass sie beispielsweise Trainer*innen und Chorleiter*innen höhere Entschädigungen zahlen können, ohne dass die Empfänger*innen Steuern zahlen müssen.
Aktivrente kommt
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat, kann mit der Aktivrente künftig zu attraktiveren Bedingungen weiterarbeiten. Rentner*innen, die weiter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können damit bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn monatlich steuerfrei dazuverdienen. Ausgenommen davon sind Beamte, geringfügig Beschäftigte, Gewerbetreibende, Freiberufler*innen – solange ihre Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist – und Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft.
E-Auto-Förderung für Haushalte mit niedrigem Einkommen
Die Bundesregierung plant, ab Januar 2026 den Kauf von E-Autos und Plug-in-Hybriden für Privatleute zu fördern. Die Förderung richtet sich an Haushalte mit mittleren und kleinen Einkommen von weniger als 80.000 Euro pro Jahr und soll mindestens 3.000 Euro betragen. Pro Kind soll die Förderung um 500 Euro erhöht werden (maximal um 1.000 Euro). Für Haushalte, die über ein monatliches Netto-Einkommen von weniger als 3.000 Euro verfügen, soll es 1.000 Euro extra geben. Die EU-Kommission muss den Plänen noch zustimmen.
Was ändert sich 2026 noch?
Mindestlohn, Kindergeld, „Deutschlandticket“: Was sich 2026 noch ändert, lesen Sie im ersten Teil unserer Übersicht .
Quellen:
BundesratKompakt, Das Wichtigste zur Sitzung (abgerufen am: 19.12.2025)
Die Bundesregierung, Höhere Pendlerpauschale, weniger Umsatzsteuer in Gastronomie (abgerufen am: 8.12.2025)

Frauke Stamm
Als Kommunikations-Expertin mit langjähriger Erfahrung recherchiert sie spannende Rechtsfragen aus dem Alltag und beantwortet diese auf meinrecht.de.



