Ohne Werbung: Geld zurück mit Sammelklage gegen Amazon

Von Anna Kristina BückmannLesezeit: 4 min05.06.2024
sammelklage_prime_video_meinrecht©Robert Way - iStock

Amazon blendet vor und während Filmen und Serien bei Prime Video seit Februar 2024 Werbung ein. Dagegen klagt die Verbraucherzentrale Sachsen. Amazon-Kund:innen können sich der Sammelklage anschließen und Geld zurückerhalten. Ein erstes Urteil bestätigt: Die Änderung war unzulässig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Amazon wegen Werbeeinspielungen in Filmen und Serien auf Prime Video.

  • Prime-Video-Nutzer:innen mit einem Abobeginn vor dem 5. Februar 2024 können sich der Sammelklage anschließen.

  • Ist die Sammelklage erfolgreich, gibt es direkt Geld zurück auf das angegebene Konto.

  • Die Entschädigungssumme soll 2,99 Euro pro Monat ab Februar 2024 bis zum Urteil betragen.

  • Ein Gericht hat bereits das Einspielen von Werbung bei Prime Video für unzulässig erklärt.

Amazon: Filme und Serien mit Werbung

Seit Februar 2024 hat sich in den Wohnzimmern vieler Menschen in Deutschland etwas geändert: Der Streaming-Dienst des Onlineversandhandels Amazon "Prime Video" spielt vor und während seinen Filmen und Serien Werbung ein. Die Werbeunterbrechungen dauern 2 bis 3 Minuten und werden alle 60 Minuten eingeblendet. Zum Unmut vieler Kund:innen können die Unterbrechungen nicht weggeklickt oder vorgespult werden.

Amazon hat dies einseitig geändert – ohne die vorherige Zustimmung seiner Kundschaft. Zuvor liefen auf Prime Video nur hin und wieder vor Filmen- und Serien Werbeclips. Diese konnten Nutzer:innen jedoch überspringen.

Werbefreies Angebot von Amazon

Der US-amerikanische Onlineversandhandel hatte seinen Kund*innen zuvor angeboten, ohne Werbeunterbrechung weiterzuschauen – allerdings für 2,99 Euro Aufschlag im Monat. Zum Vergleich: Ein Prime-Video-Abo kostet monatlich 8,99 Euro.

Das Angebot nennt sich „Prime Video Ad Free“ und kostet hochgerechnet aufs Jahr rund 36 Euro. Diejenigen, die dem Angebot nicht zustimmten, müssen Filme und Serien seitdem mit der unerwünschten Werbeunterbrechung schauen.

Verbraucherzentrale reicht Sammelklage ein

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen die einseitige Änderung bei Amazon Prime Video geklagt. Aus ihrer Sicht war die Werbeeinspielung ohne vorherige Zustimmung der Kund:innen unzulässig. Für solch wesentliche Änderungen des Angebots hätte Amazon vorher die Zustimmung der Kund:innen einholen müssen.

Die Verbraucherschützer*innen haben eine sogenannte Sammelklage eingereicht – genau genommen eine "Abhilfeklage". Damit können Organisationen für viele Verbraucher:innen Rechte in einem einzigen Verfahren durchsetzen. Ist die Klage erfolgreich, bekommen diese direkt ihr Geld. Ohne weiteren Gang vor Gericht.

Diese und weitere Sammelklagen gegen Unternehmen sind im Verbandsklageregister auf der Seite des Bundesamtes für Justiz (BfJ) eingetragen. Auch darunter: Klagen gegen die soziale Plattform X (ehemals "Twitter") und Vodafone.

Was will die Verbraucherzentrale mit der Klage erreichen?

Die Verbraucherzentrale Sachsen möchte mit der Klage zwei Dinge erreichen:

  • Denjenigen Nutzer:innen, die dem Angebot des werbefreien Weiterschauens für 2,99 Euro mehr im Monat zugestimmt haben, soll dieses Geld von Amazon zurückgezahlt werden.

  • Die anderen Nutzer:innen, die nicht zugestimmt haben und weiterhin die Werbung sehen, sollen Schadensersatz mindestens in Höhe der Hälfte der Abogebühren seit dem 5. Februar bis zum Urteil erhalten.

Die Verbraucherschützer:innen rechnen mit einem mehrjährigen Klageverfahren. Am Ende könnten für die Nutzer:innen also einige Hundert Euro zusammenkommen.

Wie kann ich mich an der Klage gegen Amazon beteiligen?

Beteiligen an der Klage können sich diejenigen, die ein Prime-Video-Abo bereits vor dem 5. Februar hatten. Für die Teilnahme müssen Sie sich in das Online-Formular auf der BfJ-Seite eintragen. Auf der Seite der Verbraucherzentrale Sachsen finden Sie ein FAQ und eine Ausfüllhilfe für die Sammelklage.

Die Klage ist anhängig beim Bayerischen Obersten Landesgericht (Az: 102 VKl 1/24 e). Bislang haben sich bereits mehr als 200.000 Verbraucher*innen zur Klage angemeldet. Das sei eine "Rekord-Klage", so die Verbraucherzentrale Sachsen.

LG München I: Werbeeinspielung ist unzulässig

Das Landgericht München I kam bereits am 16. Dezember 2025 zu dem Schluss: Das Vorgehen von Amazon war unzulässig (Az: 33 O 3266/24). Die einseitige Vertragsänderung hätte so nicht stattfinden dürfen. Geklagt hatte hier die Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 17. Februar 2025). Die Verbraucherschützer*innen gehen davon aus, dass das Urteil Signalwirkung für die Schadensersatz-Klage der Verbraucherzentrale Sachsen haben wird.

Aktuell laufen neben der Sammelklage noch weitere Klagen: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer des Jahres 2022. Eine weitere Klage hat die Verbraucherzentrale Sachsen angestrebt. Demnach soll Amazon den aus den Werbeeinspielungen generierten Gewinn in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro an die Bundesrepublik auszahlen.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen haben die Ansprüche der Verbraucher*innen jedoch Vorrang: An die Bundesrepublik soll nur der Gewinn abgeführt werden, der nach Auszahlung an die betroffenen Verbraucher*innen übrig bleibt.

Fazit: Sammelklage anschließen und Geld zurückerhalten

Wer sich der Sammelklage gegen Amazon anschließt, kann profitieren: Bei Erfolg sollen Prime-Video-Abonennt*innen entschädigt werden. Der Online-Versandhandel hatte im Februar 2024 begonnen, vor und während Filmen und Serien Werbung einzuspielen. Ohne dass er dafür die vorherige Zustimmung der Kund*innen einholte. Nach einem Urteil des Landgerichts München I war dies nicht rechtens. Betroffene Verbraucher*innen können sich noch bis zwei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung der Sammelklage anschließen. Wann dies sein wird, ist aktuell (17. Februar 2025) noch ungewiss.

Vertragsrecht
Anna Kristina Bückmann

Anna Kristina Bückmann

Mit ihrer journalistischen Erfahrung recherchiert sie interessante Rechtsthemen für meinrecht.de – und beantwortet diese mit ihrem Wissen als Anwältin.

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