Hundesteuer: Warum, wie hoch und wofür?
©LSOphoto - iStockWer sich einen Hund anschafft, hat nicht nur für dessen Wohlbefinden und Unterhalt zu sorgen. Auch bürokratische Pflichten gehen mit dem Einzug des Tieres einher wie die Anmeldung. Hier erfahren Sie, warum es die Hundesteuer gibt, welche Kosten fällig werden und was passiert, wenn Sie die Steuer nicht zahlen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die jede Gemeinde selbst festlegt.
Sie müssen Ihren Hund in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen anmelden.
Die Höhe variiert stark je nach Wohnort und Anzahl der Hunde.
Wer nicht zahlt, riskiert Bußgelder und Nachzahlungen.
Es gibt Ausnahmen und Ermäßigungen, beispielsweise für Assistenzhunde oder bei
Sozialleistungen.
Was ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer und wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und verwaltet. Sie ist einmal jährlich an die Kommune zu zahlen, in der Sie als Hundehalter*in leben. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung.
Übrigens: Nicht überall gibt es eine Hundesteuer – Deutschland ist eines von weltweit fünf Ländern, in denen die Hundesteuer noch existiert.
Warum gibt es die Hundesteuer?
Die Hundesteuer dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken: Sie soll verhindern, dass zu viele Hunde gehalten werden. Deshalb steigt die Steuer auch proportional für jeden weiteren Hund, den Sie zuhause halten. Früher sorgte man damit auch dafür, dass sich nur diejenigen einen Hund anschaffen, die auch finanziell für dessen Unterhalt aufkommen können.
Außerdem werden Hunde auch im öffentlichen Raum gehalten. Halter*innen sollen daher an den Kosten für Reinigung und Infrastruktur beteiligt werden.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Grundsätzlich gilt: Jede Kommune kann selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Hundesteuer verlangt. Die Höhe ist von Ort zu Ort unterschiedlich und es gibt keinen Mindest- oder Höchstsatz. In größeren Städten fällt die Steuer aber in der Regel höher aus als auf dem Land. Ein Blick in die örtliche Hundesteuersatzung verschafft hier Klarheit.
So kostet ein Hund in Düsseldorf beispielsweise 96 Euro und zwei Hunde 150 Euro im Jahr. In der Stadt Arnsberg im Sauerland sind es für einen Hund jährlich 92,40 und bei zwei Hunden dann 113,52 Euro.
Die Höhe der Hundesteuer hängt nicht von Größe oder Gewicht des Hundes ab. Lediglich für sogenannte Listenhunde – also solche Hunde, die als gefährlich gelten – kann die Steuer deutlich höher ausfallen.
Was wird von der Hundesteuer bezahlt?
Zunächst fließen die Einnahmen durch die Hundesteuer in die Gemeindekasse. Die Gemeinde darf dann selbst entscheiden, wie sie das Geld einsetzen möchte. Die Hundesteuer ist somit nicht zweckgebunden und deckt nicht nur den finanziellen Aufwand ab, der durch die Hundehaltung entsteht. Das Steuergeld kann allen kommunalen Aufgaben entgegenkommen und nicht nur solchen, die mit Hunden in Verbindung stehen – wie zum Beispiel die Pflege von Hundewiesen oder das Bereitstellen von Kotbeutelspendern in Parks.
Hund anmelden: So funktioniert’s
Haben Sie sich einen Hund angeschafft, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden. Den Anmeldezeitraum kann jede Gemeinde unterschiedlich festlegen – in der Regel sollte die Anmeldung innerhalb der ersten zwei bis vier Wochen nach Einzug des Hundes erfolgen. Die Anmeldung ist oft online oder telefonisch möglich. Über den genauen Vorgang können Sie sich auf der Website Ihrer Gemeinde informieren.
Für die Anmeldung braucht die Gemeinde in der Regel folgende Informationen:
- 1.
Geburtsdatum des Hundes (oder das Zulaufdatum, wenn der Geburtstag unbekannt
ist), - 2.
Name und Rasse des Hundes,
- 3.
Datum der Anschaffung,
- 4.
Name und Anschrift der Hundehalterin oder des Hundehalters,
- 5.
gegebenenfalls eine Haltungserlaubnis (vor allem bei Listenhunden).
Ausnahme von der Hundesteuer:nur in besonderen Fällen
Grundsätzlich gilt: Jeder Hund ist melde- und anzeigepflichtig. Ausnahmen gibt es nur für Hunde, die eine besondere Aufgabe haben – so zum Beispiel für Blinden-, Rettungs- oder Assistenzhunde. In Düsseldorf gibt es außerdem eine einjährige Befreiung von der Hundesteuer für solche Hunde, die aus dem örtlichen Tierheim gerettet wurden.
Diejenigen Hundehalter*innen, die Sozialleistungen erhalten, können eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen.
Was passiert, wenn Sie die Hundesteuer nicht zahlen?
Ein Verstoß gegen die Hundesteuerpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit. Zahlen Sie die Hundesteuer nicht oder haben Sie Ihren Hund gar nicht erst gemeldet, riskieren Sie ein Bußgeld. Außerdem ist eine Nachzahlung für den Zeitraum fällig, in dem Sie die Hundesteuer nicht gezahlt haben.
Gibt es für andere Haustiere eine Steuer?
Hunde sind die einzigen Haustiere, für die eine Steuer anfällt. Bei Katzen ist nicht sicher feststellbar, ob es sich jeweils um eine Wohnungskatze oder einen Freigänger handelt – weshalb eine Katzensteuer nur schwer durchsetzbar wäre. Auch andere Tiere wie Kaninchen, Vögel oder Fische leben hauptsächlich in der Privatwohnung, sodass auch für diese keine Steuer verlangt werden kann.
Übrigens: Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat am 25. März 2026, neben wenigen anderen Gemeinden, die Einführung einer Pferdesteuer beschlossen – dies stößt aber sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene auf erhebliche Kritik.
Fazit: Rechtzeitig anmelden – Ärger vermeiden
Die Hundesteuer gehört zu den wichtigsten Pflichten als Hundehalter*in. Melden Sie Ihren Hund rechtzeitig an und zahlen Sie die Steuer fristgerecht. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Ärger. Für einige Hunde wie Assistenzhunde gibt es Ausnahmen von der Steuer. Menschen, die Sozialleistungen empfangen, können eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen.
Quellen:
SWR3, Warum zahlt man für Hunde die Hundesteuer und für andere Tiere nicht? (abgerufen am 7.4.2026)
Fressnapf, Die Hundesteuer – alle Informationen auf einen Blick (abgerufen am 7.4.2026)
AGILA Haustierversicherung, Warum & wofür zahlt man Hundesteuer? (abgerufen am 7.4.2026)
Petbook, Kann ich ins Gefängnis kommen, wenn ich meine Hundesteuer nicht bezahle? (abgerufen am 7.4.2026)
Pferd-aktuell, Pferdesport Deutschland kritisiert Reutlinger Pferdesteuer-Beschluss (abgerufen am 7.4.2026)

Lilly Keymel
steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.



