Allein verreisen und Minijobs: Was dürfen Kinder in den Ferien?

Von Lilly KeymelLesezeit: 5 min11.08.2026
Foto: zwei Kinder verreisen allein mit dem Zug©SerrNovik - iStock

Sommer, Sonne, Ferien – und plötzlich tauchen viele Fragen auf: Darf Ihr Kind einen Ferienjob machen? Und darf es allein verreisen? Hier erfahren Sie, wie viele Wochen ein Ferienjob dauern darf und ob ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ferienjobs sind für schulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren grundsätzlich bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr erlaubt.

  • Ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht für unter 18-jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht.

  • Allein verreisen dürfen Minderjährige nur mit Zustimmung ihrer Eltern und im Einklang der Vorschriften der jeweiligen Airlines oder Reiseveranstalter.

  • Eine Reisevollmacht kann bei Auslandsreisen wichtig oder sogar verpflichtend sein und sollte sorgfältig vorbereitet werden.

Ab wann darf mein Kind einen Ferienjob machen?

Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, dürfen ab einem Alter von 15 Jahren einen Ferienjob annehmen. So regelt es § 5 Abs. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Sie dürfen also in den Ferien arbeiten – aber nicht mehr als vier Wochen pro Kalenderjahr. Außerdem müssen die sonstigen Schutzvorschriften des JArbSchG eingehalten werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten,

  • Ruhepausen von mindestens 60 Minuten, wenn die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt und

  • eine ununterbrochene Freizeit von mindestens zwölf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.

Gibt es bei Ferienjobs ein Anspruch auf Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt auch für Ferienjobs. Einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben jedoch erst Jugendliche ab 18 Jahren. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das MiLoG nicht.

Arbeitgeber*innen dürfen ihren Ferienjobber*innen unter 18 Jahren auch weniger als 13,90 Euro (Mindestlohn, Stand: 28. Juli 2026) pro Stunde bezahlen. Umso wichtiger ist es daher, bei der Auswahl des Ferienjobs auf eine faire und angemessene Bezahlung zu achten.

Übrigens: In vielen Ferienjobs fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Ob tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern anfallen, hängt jedoch von der Art der Beschäftigung (Minijob, kurzfristige Beschäftigung) und der Höhe des Verdienstes ab.

Darf mein Kind während der Schulzeit arbeiten?

Während der Schulzeit gelten deutlich strengere Regeln: Kinder bis 14 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen laut § 5 Abs. 1 JArbSchG grundsätzlich nicht arbeiten. Eine Ausnahme gilt gemäß § 5 Abs. 3 JArbSchG für Kinder ab 13 Jahren.

Diese dürfen arbeiten, …

  1. 1.

    wenn die Eltern zugestimmt haben bis zu zwei Stunden täglich,

  2. 2.

    zwischen 8 und 18 Uhr,

  3. 3.

    es sich um leichte Arbeit wie Zeitung austragen oder Nachhilfe geben handelt,

  4. 4.

    wenn der Schulbesuch und die Teilnahme am Unterricht dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Darf mein Kind allein in den Urlaub?

In den Ferien zählt nicht nur die Arbeit, sondern auch das Vergnügen: Viele Jugendliche möchten erstmals ohne ihre Eltern verreisen. Tatsächlich gibt es keine gesetzlich festgelegte Grenze, ab wann Jugendliche allein verreisen dürfen. Da sie unter 18 aber nur beschränkt geschäftsfähig sind und die Personensorge bei den Eltern liegt, entscheiden allein diese.

Ab welchem Alter Kinder und Jugendliche allein fliegen und an Reiseveranstaltungen teilnehmen dürfen, wird zudem von den jeweiligen Airlines und Veranstalter*innen unterschiedlich festgelegt. Informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Bedingungen.

Was muss in einer Reisevollmacht stehen?

Verreist Ihr Kind allein, ist eine Reisevollmacht besonders wichtig. In manchen Ländern ist diese sogar verpflichtend vorgeschrieben und es kann ohne Erklärung zu Problemen bei der Ein- beziehungsweise Ausreise kommen.

Die Reisevollmacht sollte enthalten:

Das Reiseziel,

die Reiseroute mit der jeweils vollständigen Aufenthaltsadresse,

die Reisedauer und

die Adresse und Kontaktdaten der sorgeberechtigten Eltern.

Wichtig: In einigen Staaten kann zusätzlich eine notarielle Beglaubigung oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Informieren Sie sich deshalb vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

Urlaub ohne Eltern? Das sind die Optionen

Es gibt viele Möglichkeiten, die Ferien auch ohne die Eltern zu verbringen. Welche Reiseform am besten geeignet ist, hängt vom Alter, der Selbstständigkeit und den Interessen Ihres Kindes ab.

Möglichkeiten sind unter anderem:

  • Urlaub im Heimatland: Ideal für den ersten Urlaub ohne Eltern. Die Anreise ist meist unkompliziert und im Notfall sind die Eltern schnell erreichbar.

  • Kurze Städtetrips: Ein verlängertes Wochenende in Städten wie Prag, Wien oder Barcelona eignet sich für ältere Jugendliche mit etwas Reiseerfahrung.

  • Jugendreisen: Spezielle Reiseveranstalter*innen kombinieren Freizeit und Selbstständigkeit mit einer Betreuung oder Begleitung vor Ort.

  • Sprachreisen: Hier lassen sich Ferien und Lernen verbinden. Gleichzeitig sammeln Jugendliche internationale Erfahrungen und verbessern ihre Sprachkenntnisse.

  • Sportcamps: Ob Reiten, Surfen, Fußball oder Skifahren – Sportcamps verbinden gemeinsame Aktivitäten mit professioneller Betreuung.

Reise-Checkliste: Diese Dokumente gehören ins Gepäck

  • Personalausweis oder Reisepass,

  • Reisevollmacht der Eltern sowie gegebenenfalls Ausweiskopien der Eltern,

  • Visum (falls erforderlich),

  • Krankenversicherungskarte beziehungsweise Nachweis des Krankenversicherungsschutzes.

  • Zusätzlich kann eine Reiseversicherung sinnvoll sein. Je nach Tarif schützt sie beispielsweise bei Krankheit, Unfällen, einem Reiseabbruch oder Gepäckverlust.

Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, was Ihr Kind je nach Alter noch darf, lesen Sie unseren Artikel: Was darf mein Kind mit 7, 14 und 16 Jahren?

Fazit: Gut vorbereitet in die Ferien

Ob Ferienjob oder die erste Reise ohne Eltern – beides kann für Kinder und Jugendliche eine wertvolle Erfahrung sein. Wichtig ist, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und die Reise oder Beschäftigung gut vorzubereiten. So können die Ferien sicher, entspannt und ohne unangenehme Überraschungen beginnen.

Quellen:

ADAC, Wenn Jugendliche unter 18 Jahren ohne Eltern verreisen (abgerufen am 28. Juli 2026)

anwaltssuche.de, Allein Reisen unter 18: Was Eltern beachten müssen! (abgerufen am 28. Juli 2026)

Bildungsportal NRW, Ferienjobs: Was muss ich beachten? (abgerufen am 28. Juli 2026)

SOS Kinderdörfer weltweit, Kinder reisen ohne Eltern (abgerufen am 28. Juli 2026)

Eltern
Lilly Keymel

Lilly Keymel

steht kurz vor dem ersten juristischen Staatsexamen und hat schon zu Schulzeiten großen Gefallen am Recherchieren und Schreiben gefunden. In juristischen Themen ist sie zu Hause und ergänzt damit perfekt das Autor:innenteam von MEINRECHT.

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